Visum für Kasachstan
Bedingungen der Einfahrt in Kasachstan für Ausländer
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Der Pass soll mindestens drei Monate nach dem Abreise gültig sein
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Fahrkarten und Papiere für Ausreise und weitere Fahrt
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Visum ist notwendig
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Geimpft werden muss man nicht
Unterlagen, die bei der Beantragung des Einreisevisums in Kasachstan gefordert werden
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Ihr gültiger Pass (das Original)
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Visumfragebogen, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
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Passbild
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Ein Schreiben vom Arbeitgeber mit dem Zweck Ihrer Reise und mit der Gewährleistung der finanziellen Unterstützung für die ganze Reise
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Offizielle Einladung von einem dazu bevollmächtigten Reisebüro in Kasachstan. Das Reisebüro soll in Kasachstan staatlich eingetragen sein. In der Einladung sollen Ihr Name, Ein- und Abreisedaten und die Orte, die Sie besuchen möchten, angegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Aufenthaltsdauer der Ausländer auf dem Territorium von Kasachstan mit dem mehrfachen Geschäftsvisum 120 Tage per Jahr nicht überschreiten darf, ausgenommen Personen deren Aufenthalt in Kasachstan laut der Regierungsverordnung von Kasachstan Nr. 836 vom 19. Juni 2001 “Regeln für Bestimmung der Quote, Bedingungen und Verfahren der Erteilung von Genehmigungen für Arbeitgeber auf Anwerbe von ausländischen Arbeitskräften in die Republik Kasachstan” reglementiert wird.
Ab Januar 2013 ist laut den Forderungen des Außenministeriums von Kasachstan für die Erteilung der Einladung die genaue Wohnadresse des Ausländers in jeder Stadt, die in seiner Route stehen erforderlich. Bitte geben Sie die Adresse im Kasten „Route: Liste der Städte, die besucht werden“.
Für die Visumunterstützung (offizielle Einladung von Kasachstan) wählen Sie den passenden Visumtyp und füllen Sie das angelegte Fragebogen aus
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